25 Naturschutzrecht in der Bauleitplanung
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Beschleunigung von Planungsverfahren stehen in diesem Seminar die Möglichkeiten für ehrenamtliche und hauptamtliche Umwelt- und Naturschützer*innen, sich an Verwaltungsverfahren zu beteiligen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, im Mittelpunkt. Grundsätzlich können anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen nach wie vor sog. „Verfahrensrechte“ wahrnehmen und haben die Möglichkeit, bei verschiedenen formalisierten Genehmigungs- und Planungsverfahren der öffentlichen Verwaltung Informationen über das Verfahren selbst zu bekommen und ihr Fachwissen in das Verfahren einzubringen. Ihnen stehen dabei besondere Beteiligungs- und Klagerechte zu, die über die Mitwirkungsrechte der allgemeinen Öffentlichkeit – also die jeder Person zustehende Rechte – hinausgehen.
Ursula Philipp -Gerlach wird einen Erfahrungsbericht anhand der Anfragenpraxis beim IDUR geben, die Anwendung der Verfahrensregelungen, die der Beschleunigung dienen sollen, erläutern sowie die aktuelle Rechtsprechung zu Umweltverbandsklagen auswerten .